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   BVerfG, 23.07.1957 - 1 BvL 126/52   

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https://dejure.org/1957,329
BVerfG, 23.07.1957 - 1 BvL 126/52 (https://dejure.org/1957,329)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1957 - 1 BvL 126/52 (https://dejure.org/1957,329)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1957 - 1 BvL 126/52 (https://dejure.org/1957,329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Streitwertfestsetzung im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • parlanet.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 87
  • NJW 1957, 1395 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Das Landesverwaltungsgericht hatte das Verfahren zunächst durch Beschluß vom 25. November 1952 in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des § 54 SchlHGO ausgesetzt, da das Gericht diese Rechtsfrage bereits in einem anderen Verfahren (K. gegen M., BVerfG 1 BvL 126/52) dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung vorgelegt hatte.
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvL 9/72

    Gegenstandswertfestsetzung im Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG

    »Auch im Verfahren der Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist ein Gegenstandswert nach Maßgabe des § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO festzusetzen (Aufgabe von BVerfGE 7, 87).«.

    Der Kläger des Ausgangsverfahrens - nunmehr vertreten durch einen anderen Rechtsanwalt - hält den Antrag unter Berufung auf BVerfGE 7, 87 für unzulässig.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 23. Juli 1957 (BVerfGE 7, 87) entschieden, daß für eine Streitwertfestsetzung durch das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG kein Raum sei.

  • BFH, 24.10.1973 - VII B 150/70

    Vorabentscheidungsverfahren - Rechtsanwalt - Gerichtshof der Europäischen

    Nach allgemeiner Meinung ist die Auffassung des BVerfG im Beschluß vom 23. Juli 1957 1 BvL 126/52 (BVerfGE 7, 87), das Normenkontrollverfahren sei kostenrechtlich als Abschnitt des Ausgangsverfahrens zu betrachten, für den Rechtszustand nach dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl I 1957, 861) als überholt anzusehen (siehe Riedel-Corves-Sußbauer, a. a. O., Anm. 8 zu § 113; Gerold-Schmidt, a. a. O., Anm. 4 zu § 113).
  • BFH, 29.10.1968 - VII B 106/67

    EuGH - Verfahren zur Vorabentscheidung - Kostenrecht - Nationales Gericht -

    Die Auffassung des Senats steht ferner in Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG zur konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, wonach auch dieses Verfahren kostenrechtlich als Abschnitt des Ausgangsverfahrens gesehen werden muß (BVerfG-Urteil 1 BvL 126/52 vom 23. Juli 1957, BVerfGE 7, 87 [88]).
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